Robert J. Weiss
U.S. Armee - 2nd Stryker Cavalry Regiment
Private First Class (E-3) Kriegsdienstverweigerer
Robert Weiss war im Juli 2005 als 17jähriger freiwillig zur US-Armee gegangen. Vor seiner Verlegung in den Irak im August 2007 erklärte er seine Kriegsdienstverweigerung. Nach dem Tod des Freundes seiner Schwester hatte er intensiv über Leben und Tod nachgedacht und war zu dem Schluss gekommen, dass er nicht weiter Soldat sein könne. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Von einem Heimaturlaub kehrte Weiss nicht zur Truppe zurück. Am 12.2.08 stellte er sich den Militärbehörden in Fort Knox, Kentucky. Am 13. Mai 2008 wurde er zu sieben Monaten Haft verurteilt, die er im US-Militärgefängnis in Mannheim verbüßte. Am 9. November 2008 wurde er vorzeitig wegen guter Führung aus der Haft entlassen. Er ist in die USA zurückgekehrt.
Connection e.V., Stand vom 15. November 2008
Robert Weiss (20), US-Kriegsdienstverweigerer wurde am 9. November wegen guter Führung vorzeitig aus dem US-Militärgefängnis in der Mannheimer-Coleman-Kaserne ent-lassen und wieder nach Hause in die USA geflogen, wo er sei-ne unehrenhafte Entlassung erhalten wird. Wegen Desertion und weil er versäumte, sich seiner Truppe wieder anzuschließen, war er vom US-Militärgericht in Vilseck/Bayern zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt und wegen schlechten Verhal-tens entlassen worden. Weiss, als 17jähriger frei-willig der US-Armee beigetreten, wurde im August 2007 von Vilseck in den Irak verlegt. Dort war er mit seiner Schützen-panzereinheit in der Basis "Prosperity" (Wohlstand) bei Bagdad stationiert. Schon vor der Verlegung hatte er einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV) gestellt. Der Antrag wurde En-de 2007 abgelehnt. Von einem Urlaub in USA kehrte Weiss nicht mehr zurück. Seit dem 21.12.07 hielt er sich unerlaubt von der Truppe entfernt. Am 12.2.08 stellte er sich in Fort Knox Kentucky. Tags darauf wurde er zum Stationierungsort Vilseck zurückgeflogen.
Die Anklage lautete auf "Missing Movement", da er nicht zum Abflug des für ihn bestimmten Flugzeugs erschie-nen war, außerdem "Desertion", da er nicht zu seiner Einheit im Irak zurückkehrte. Für Desertion ist als Höchststrafe 5 Jahre und sogar die Todesstrafe möglich, für "Missing Movement" maximal 2 Jahre Haft. Rechtsanwalt David Court hatte mit dem Gericht ein "Special Court-Martial" vereinbart. So war als Höchststrafe nur 1 Jahr Gefängnis möglich. Das Straf-maß erniedrigte sich weiter durch eine vorgerichtliche Ver-einbarung, nach der Weiss sowohl auf Geschworene, wie auf Zeugen von außerhalb Deutschlands verzichtete und sich im Sinne der Anklage für schuldig erklärte. Richter Peter Masters verhängte statt der vereinbarten 8 schließlich nur 7 Monate.
In der Begründung seiner KDV hatte Weiss erklärt, er sei zur Zeit seiner Rekrutierung auf Distanz zum christlichen Glauben gewesen. Auch sei in seiner christlichen Sozialisation Soldatsein nie infrage gestellt worden. Durch den gewaltsa-men Tod des Freundes seiner Schwester habe er angefangen, intensiv über Leben und Tod nachzudenken. In Deutschland habe er begonnen, intensiv im Neuen Testament zu lesen. So sei ihm klar geworden, dass Soldatsein und Christsein nicht zusammenpassen. Jesus rufe ihn auf, seine Feinde zu lieben. Rechtsanwalt David Court betonte im Schussplädoyer, bei Weiss würden die vom Staatsanwalt genannten Strafziele ins Leere laufen. Abschreckung lasse sich bei "Gewissenstätern" kaum erreichen. Auch Resozialisierung sei nicht gefragt, denn außerhalb der Armee sei sein Verhalten nicht strafwürdig. Die zivile Gesellschaft müsse nicht vor Tätern geschützt werden, die sich aus Gewissensgründen weigern, andere Menschen zu töten. Anwendbar sei nur die Auf-rechterhaltung von "Good Order and Discipline" (GOD). Hier sehe Weiss seinen Befehlshaber. Ihm wolle er mehr gehorchen als der Armee. Er habe militärische Gesetze gebrochen, um sich an höhere Gesetzte zu halten.
Wolfgang Krauss mit Beiträgen von Daniel Hershberger u. www.mennonitenbammental.de |